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   BFH, 04.11.1982 - V R 4/77   

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https://dejure.org/1982,820
BFH, 04.11.1982 - V R 4/77 (https://dejure.org/1982,820)
BFH, Entscheidung vom 04.11.1982 - V R 4/77 (https://dejure.org/1982,820)
BFH, Entscheidung vom 04. November 1982 - V R 4/77 (https://dejure.org/1982,820)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    UStG 1951 § 1 Nr. 1

  • Wolters Kluwer

    Kassenarzt - Vorstandsmitglied - Unternehmer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Tätigkeit eines Kassenarztes als Vorstandsmitglied einer Kassenärztlichen Vereinigung keine Leistung im Rahmen eines Leistungsaustausches

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    UStG (1951) § 1 Nr. 1

Papierfundstellen

  • BFHE 137, 197
  • BStBl II 1983, 156
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 03.12.1965 - VI 167/63 U

    Entschädigungsleistungen an einen Vorstand und deren Stellvertreter einer

    Auszug aus BFH, 04.11.1982 - V R 4/77
    Damit entspreche der Aufbau der Kassenärztlichen Vereinigungen dem der Sozialversicherungsträger, deren Vorstandsmitglieder selbständig tätig seien (Urteil vom 3. Dezember 1965 VI R 167/63 U, BFHE 84, 426, BStBl III 1966, 153).

    Auf die Frage, ob die Tätigkeit der Organwalter von Körperschaften des öffentlichen Rechts nach den für das Einkommensteuerrecht maßgeblichen Gründen als selbständig oder nichtselbständig zu beurteilen ist (vgl. BFHE 84, 426, BStBl III 1966, 153), kommt es demnach für das Umsatzsteuerrecht nicht an.

  • BFH, 17.07.1980 - V R 5/72

    Die Führung der Geschäfte und die Vertretung einer KG durch eine GmbH ist keine

    Auszug aus BFH, 04.11.1982 - V R 4/77
    Verkörpern sich somit die Kassenärztlichen Vereinigungen im Handeln ihrer Vorstandsmitglieder, so verbietet es sich, deren Betätigung aus entgegengesetzter Sicht zugleich als an die Kassenärztlichen Vereinigungen erbrachte Leistungen mit eigenem wirtschaftlichem Gehalt eines außenstehenden Unternehmers anzusehen (vgl. Urteil vom 17. Juli 1980 V R 5/72, BFHE 131, 114, BStBl II 1980, 622, Umsatzsteuer-Rundschau 1980, 202 mit Anmerkung Weiß).
  • BSG, 20.07.1966 - 6 RKa 9/65

    Streitigkeiten des Kassenarztrechts - Erforderlichkeit des Vorverfahrens

    Auszug aus BFH, 04.11.1982 - V R 4/77
    Da die kassenärztliche Versorgung zu den Aufgaben der gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen der staatlichen Sozialverwaltung gehört (vgl. Urteil des Bundessozialgerichts vom 20. Juli 1966 6 RKa 9/65, BSGE 25, 120), ist sie eine Aufgabe öffentlicher Verwaltung.
  • BFH, 14.05.2008 - XI R 70/07

    Steuerbarkeit von Leistungen eines Mitglieds des Vereinsvorstands - Keine

    Seine Leistungen an den Verein seien aufgrund seiner Organstellung nach den BFH-Urteilen vom 4. November 1982 V R 4/77 (BFHE 137, 197, BStBl II 1983, 156) und vom 18. Mai 1988 X R 57/81 (BFH/NV 1989, 262) nicht steuerbar.

    bb) Aufgrund der Rechtsprechungsänderung zu den Organleistungen kann sich die Revision nicht mit Erfolg auf das BFH-Urteil in BFHE 137, 197, BStBl II 1983, 156 zur Nichtsteuerbarkeit der Geschäftsführungs- und Vertretungsleistungen gegenüber einer Kassenärztlichen Vereinigung berufen.

    Die sich aus dem BFH-Urteil in BFHE 137, 197, BStBl II 1983, 156 ergebende Nichtsteuerbarkeit der Tätigkeit der Vorstandsmitglieder einer Kassenärztlichen Vereinigung nach der sog. Organwalter-Rechtsprechung galt nach ständiger BFH-Rechtsprechung (Urteile in BFHE 147, 544, BStBl II 1987, 42; in BFH/NV 1989, 262, und in BFHE 191, 468, BStBl II 2000, 597 --jeweils unter ausdrücklicher Bezugnahme auf das Urteil in BFHE 137, 197, BStBl II 1983, 156--) im Falle eines mehrgliedrigen Organs nicht für die Tätigkeit des einzelnen Organmitglieds, sondern nur für das Organ in seiner Gesamtheit.

    Soweit der Kläger auf die Wiedergabe des BFH-Urteils in BFHE 137, 197, BStBl II 1983, 156 durch Abschn. 1 Abs. 8 UStR hinweist, kommt dem keine weitergehende Bedeutung als der Fortführung dieser Rechtsprechung durch die BFH-Urteile in BFHE 147, 544, BStBl II 1987, 42; in BFH/NV 1989, 262, und in BFHE 191, 468, BStBl II 2000, 597 zu.

  • BFH, 20.12.1984 - V R 25/76

    Nichtunternehmerischer Bereich bei Unternehmen jeder Rechts- und

    Dies ist - wie der erkennende Senat bereits in dem Urteil vom 4. November 1982 V R 4/77 (BFHE 137, 197, BStBl II 1983, 125) ausgesprochen hat - der Fall, wenn ein praktizierender Kassenarzt in den Vorstand einer Kassenärztlichen Vereinigung berufen wird.
  • BFH, 29.06.2000 - V R 28/99

    Ehrenamtliche Tätigkeit von Kommissionsmitgliedern

    bb) Das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 4. November 1982 V R 4/77 (BFHE 137, 197, BStBl II 1983, 156) zur Tätigkeit eines Kassenarztes als Vorstandsmitglied einer als Körperschaft des öffentlichen Rechts organisierten kassenärztlichen Vereinigung gibt zu keiner anderen Beurteilung Anlass.
  • BFH, 24.08.1994 - XI R 74/93

    Tätigkeit eines Kommanditisten als Beiratsmitglied kann Sonderleistung sein

    Diese Möglichkeit ist nur dann nicht gegeben, wenn - wie im Fall der Tätigkeit des Gesellschafter-Geschäftsführers oder des Vorstandsmitglieds einer Körperschaft - die Tätigkeit des Organwalters unmittelbar der Verwirklichung des Gesellschaftszwecks dient und als eigene Tätigkeit der Gesellschaft zu erfassen ist (vgl. BFH-Urteile vom 17. Juli 1980 V R 5/72, BFHE 131, 114, BStBl II 1980, 622 zur nicht umsatzsteuerbaren Tätigkeit als Geschäftsführer einer Personengesellschaft; vom 4. November 1982 V R 4/77, BFHE 137, 197, BStBl II 1983, 156 zur nicht umsatzsteuerbaren Tätigkeit des Vorstandsmitgliedes einer kassenärztlichen Vereinigung, und vom 18. Mai 1988 X R 57/81, BFH/NV 1989, 262 zur umsatzsteuerbaren Tätigkeit des Geschäftsführers eines Lohnsteuerhilfevereins).
  • FG Hamburg, 24.01.2006 - II 274/04

    Umsatzsteuergesetz: Tätigkeit des Präsidenten des Vorstandes eines Vereins

    Lobbyismusarbeit ist keine Tätigkeit, die von einem Organ erbracht werden muss, insofern unterscheidet sich der Fall z.B. von der Entscheidung des BFH vom 04.11.1982 ( V R 4/77, BFHE 137, 197 , BStBl II 1983, 156 ).
  • BFH, 02.10.1986 - V R 68/78

    Unternehmerischer Telefonanschluß - Privatnutzung - Umsatzsteuer - AG - Tätigkeit

    Das BFH-Urteil vom 4. November 1982 V R 4/77 (BFHE 137, 197, BStBl II 1983, 156) zur Tätigkeit eines Kassenarztes als Vorstandsmitglied einer als Körperschaft des öffentlichen Rechts organisierten kassenärztlichen Vereinigung gibt zu keiner anderen Beurteilung Anlaß.
  • BFH, 09.06.1994 - V R 108/93

    PKW-Überlassung durch BGB -Gesellschaft

    Nach dem Senatsurteil vom 17. Juli 1980 V R 5/72 (BFHE 131, 114, BStBl II 1980, 622; vgl. auch Senatsurteil vom 4. November 1982 V R 4/77, BFHE 137, 197, BStBl II 1983, 156) ist die Führung der Geschäfte einer Personengesellschaft -- gleichgültig ob entgeltlich oder unentgeltlich -- keine gegenüber einem anderen erbrachte Leistung i. S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1980.
  • FG Berlin, 19.01.1999 - VII 486/95
    Eine abweichende Entscheidung ergibt sich nicht im Hinblick auf das Urteil des BFH vom 4. November 1982 V R 4/77 (BFHE 137, 197, BStBl II 1983, 156 [BFH 04.11.1982 - V R 4/77] ).
  • FG Düsseldorf, 24.01.1996 - 5 K 5442/92

    Vorsteuerabzug zwischen aneinander beteiligten Steuerberatungsgesellschaften;

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  • FG Düsseldorf, 24.01.1996 - 5 K 1874/91

    Umfang der Umsatzsteuerpflichtigkeit eines Steuerberaters; Rechtmäßigkeit des

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  • BFH, 18.05.1988 - X R 57/81

    Umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit als Beratungsstellenleiter und

  • BFH, 27.09.1993 - V B 55/93

    Gegenüberstellung einander widersprechender abstrakter Rechtssätze aus einer

  • FG Baden-Württemberg, 24.02.1999 - 12 K 288/96

    Anspruch auf Vorsteuerberichtigung; Änderung der Verhältnisse im Hinblick auf die

  • BFH, 25.06.1987 - V R 48/79

    Steuerliche Behandlung von Leistungen bei der Hilfe im betrieblichen

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